München/Den Haag - Die Europäische Patentorganisation hat nach jahrelangen Debatten die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren eingeschränkt. Die Vertragsstaaten beschlossen  in Den Haag, dass durch Kreuzung und Selektion gezüchtete Pflanzen und Tiere sowie die daraus hergestellten Produkte künftig keinen Schutz mehr erhalten.

Der entsprechende Entwurf sei angenommen worden, sagte der Pressesprecher des Europäischen Patentamts (EPA), Rainer Osterwalder. Nach Angaben des Bündnisses «Keine Patente auf Saatgut» nahmen von den 38 Staaten 37 an der Abstimmung teil. Österreich stimmte demnach gegen den Entwurf, und es gab eine Enthaltung.

Kritiker warnen: Es gäbe Möglichkeiten, die Verbote zu umgehen

Das Bündnis der Patentgegner kritisiert, mit der Neuregelung seien trotz der Einschränkungen neue Schlupflöcher geschaffen worden. «Es gibt sehr viele Möglichkeiten, die Verbote zu umgehen», sagte Christoph Then, Sprecher des Bündnisses «Keine Patente auf Saatgut».

So bleiben zufällige Veränderungen des Erbguts nach Thens Einschätzung unter bestimmten Bedingungen weiterhin patentierbar. Solche zufälligen Veränderungen kommen in der Natur vor. Sie werden aber auch im Labor absichtlich herbeigeführt, um möglichst viele verschiedene Varianten einer Pflanzenart zu erhalten. Daraus suchen Forscher dann - vereinfacht gesagt - Pflanzen mit einer gewünschten Eigenschaft heraus und vermehren sie weiter. Ein klare Abgrenzung zufälliger Erbgut-Veränderungen zur Gentechnik fehle in der neuen Regelung, sagte Then.

Die Zivilgesellschaft habe eine teilweise Verschärfung im Patentrecht erreicht, sagte Ruth Tippe, die ebenfalls zum Bündnis «Keine Patente auf Saatgut» gehört. Sie schränkt aber ein: «Auch in Zukunft wird das Patentrecht vom EPA und den Konzernen missbraucht, um sich die Grundlagen der Ernährung anzueignen.»

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