Luxemburg - Bisons und Elche zwischen grünem Geäst, turmhohe Tannen und Eichen, moosig-modriges Totholz auf verwunschenen Lichtungen: Der Bialowieza-Wald im Osten Polens gilt als einer der letzten intakten Urwälder Europas mit einer beispiellosen Vielfalt an Pflanzen und Getier. Um den Naturschutz in diesem einzigartigen Gebiet wird sich Polen künftig wieder besser kümmern müssen. Denn der Europäische Gerichtshof erteilte der Regierung in Warschau am Dienstag eine scharfe Rüge.

Worum ging es vor dem EuGH?

Die EU-Kommission hatte die polnische Regierung 2017 wegen Verstößen gegen EU-Naturschutzrecht verklagt. Der Bialowieza-Wald, der sich von Polen weit nach Weißrussland erstreckt, ist nicht nur Unesco-Weltnaturerbe. Auf polnischer Seite sind rund 63 000 Hektar als Natura-2000-Gebiet auch nach EU-Recht besonders geschützt. Das bedeutet unter anderem strenge Auflagen für die Forstwirtschaft. Die polnische Regierung erlaubte trotzdem 2016, in dem Urwald fast drei Mal so viel Holz einzuschlagen wie vorher. Allein 2017 wurden nach offiziellen Angaben 150 000 Bäume gefällt.

Wieso hat Polen so entschieden?

Die Regierung begründete das Abholzen so vieler Bäume damit, den Urwald vor einer Borkenkäferplage zu schützen. Außerdem wurde der Schutz «öffentlicher Sicherheit» angeführt, also etwa die Abwehr von Brandrisiken. Bis heute ist Polen der Auffassung, auch nach EU-Recht legal gehandelt zu haben. Naturschützer vermuteten dagegen Profitinteressen hinter der verstärkten Forstwirtschaft.

Wie ist das EuGH-Verfahren ausgegangen?

Die obersten EU-Richter haben sich voll hinter die Position der Kommission gestellt und das Vorgehen Polens für rechtswidrig erklärt. Dass es darauf hinauslaufen könnte, hatte sich schon angedeutet: In einer vorläufigen Entscheidung im Dezember verlangte das Gericht von Polen bereits den Stopp des Holzeinschlags und drohte für den Fall der Nichtbeachtung mit 100 000 Euro Zwangsgeld pro Tag. Polen stellte die Arbeiten daraufhin ein. Jetzt folgte die rechtliche Bewertung im Hauptsacheverfahren.

Dabei bestätigt der EuGH, dass die Fällaktion EU-Recht verletzt habe, genauer: die Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie. Fortpflanzungs- und Ruhestätten gefährdeter Arten seien bedroht. Der Kampf gegen Borkenkäfer sei keine Rechtfertigung. Die Maßnahmen führten zur Zerstörung eines Teils des Naturschutzgebiets, könnten also nicht dem Erhalt dienen.

Wie wird sich Polen verhalten?

Man werde das Urteil respektieren, betonte Umweltminister Henryk Kowalczyk, der erst seit einigen Wochen im Amt ist und weit versöhnlicher auftritt als sein Vorgänger Jan Szyszko. Trotzdem bleiben polnische Umweltaktivisten skeptisch und sehen die Gefahr noch nicht gebannt. Sie verweisen unter anderem darauf, dass nicht der gesamte Urwald auf polnischer Seite unter Schutz steht. Die örtlichen Forstämter würden weiter holzen und so den ursprünglichen Charakter des Urwalds verändern, sagt die Organisation zum Schutz des Bialowieza Urwalds voraus.

Wie wird sich die EU-Kommission verhalten?

Die EuGH-Entscheidung nehme man positiv zur Kenntnis und freue sich auf die Umsetzung, erklärte Umweltkommissar Karmenu Vella auf Twitter. Tatsächlich dürfte die Kommission sehr streng auf Einhaltung achten. Im Fall von Verstößen könnte sie in einem neuen Verfahren Zwangsgelder gegen Polen beantragen.

Von Natalie Skrzypczak und Verena Schmitt-Roschmann

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