Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont hat erreicht, dass die Auflagen für seine Haftverschonung in Deutschland in seinem Sinn geändert werden.

Sein Antrag, sich statt bei der Polizei in Neumünster (Schleswig-Holstein) jetzt einmal wöchentlich in Berlin melden zu dürfen, wurde vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein genehmigt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Schleswig der Deutschen Presse-Agentur sagte. Puigdemont hatte am Samstag (7. April) angekündigt, bis zum Ende des juristischen Verfahrens in Berlin wohnen zu wollen. Berlin liegt von Neumünster ungefähr vier Autostunden entfernt.

Juristisch gibt es seit seiner Freilassung am Freitag aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster noch keine neue Entwicklung. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein wäre juristisch jetzt am Zug. Sie könnte einen Antrag auf rechtliche Zulässigkeit einer Auslieferung beim Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig beantragen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe bisher aber keinen neuen Antrag gestellt, teilte eine Sprecherin am Montag, 9. April, auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der Hauptvorwurf "Rebellion" wurde als unzulässig verworfen

Das OLG hatte den Hauptvorwurf der spanischen Justiz gegen Puigdemont - Rebellion - für einen Auslieferungshaftbefehl als von vorneherein unzulässig verworfen, nicht aber den Vorwurf der Untreue. Das OLG erließ einen Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont, verfügte aber unter Auflagen Haftverschonung. So darf der frühere katalanische Regionalpräsident Deutschland nicht verlassen.

Das katalanische Regionalparlament will am Freitag zum vierten Mal versuchen, eine neue Regierung zu wählen. Das kündigte Parlamentspräsident Roger Torrent am Montag an. Je nach Länge der Debatte könnte unter Umständen am Samstagnachmittag gewählt werden - sofern die Sitzung (ab 10.00 Uhr geplant) tatsächlich stattfindet. Die drei ersten Versuche der Regierungsbildung waren noch vor Sitzungsbeginn oder kurz vor der Wahl an Einwänden und Verboten der spanischen Justiz gescheitert.

Es handelt sich bereits um den vierten Anlauf für eine Regierungsbildung seit der Neuwahl vom 21. Dezember 2017. Torrent hatte am Samstag erneut den in Untersuchungshaft sitzenden Jordi Sànchez zum Präsidentschaftskandidaten ernannt. Zuvor waren eine Kandidatur von Puigdemont, eine erste Bewerbung von Sànchez sowie eine Kandidatur des früheren Separatisten-Sprechers Jordi Turull gescheitert, weil die Nominierten entweder hinter Gittern oder - wie im Fall von Puigdemont - in Belgien im Exil waren.

Grundlage für die Festnahme war ein Europäischer Haftbefehl Spaniens

Puigdemont war am 25. März in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl Spaniens. Hintergrund ist das von der Zentralregierung in Madrid untersagte und vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig eingestufte Referendum vom 1. Oktober 2017 über die Unabhängigkeit Kataloniens sowie ein anschließender Abspaltungsbeschluss der Separatisten. Der Politiker war angesichts des anschließenden massiven Vorgehens der spanischen Behörden zunächst nach Belgien geflüchtet.

Sànchez wird in Zusammenhang mit Kundgebungen «umstürzlerisches Verhalten» vorgeworfen. Als der 53-Jährige Anfang März erstmals zum Kandidaten ernannt wurde, wies ein Richter seinen Antrag auf vorübergehende Entlassung aus der Haft zurück.

In Abwesenheit des Kandidaten für das Amt des Regierungschefs darf laut Gesetz nicht gewählt werden. Das hatte das Verfassungsgericht in Madrid Ende Januar bei der Kandidatur des ins Exil geflüchteten Puigdemont bestätigt. Die Separatisten hoffen, dass einem neuen Antrag jetzt unter anderem auch aufgrund der neuen Situation um Puigdemont stattgegeben wird. In der Zwischenzeit hatte auch der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen Madrid dazu aufgerufen, die politischen Rechte von Sànchez zu respektieren.

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