Brüssel - Die obersten EU-Richter sollen klären, ob Großbritannien seinen Brexit-Antrag vor dem Austrittsdatum im März 2019 noch zurücknehmen könnte. Ein schottisches Gericht habe die Frage vorgelegt und ein beschleunigtes Verfahren beantragt, teilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg mit.

Ein schottisches Gericht will klären, ob es ein Zurück gibt

Es geht um das offizielle Austrittsverfahren nach Artikel 50 der EU-Verträge. Demnach muss ein Mitgliedsstaat, der die Europäische Union verlassen will, dies offiziell mitteilen; der Austritt wird dann genau zwei Jahre später rechtskräftig. Im Falle Großbritanniens ist das der 29. März 2019.

Geklärt werden soll nun nach Angaben des schottischen Gerichts, ob, wann und wie die Notifizierung vor Ende der Zwei-Jahres-Frist einseitig zurückgenommen werden kann. Die Frage könne nur der EuGH eindeutig klären.

EU-Kommission lobt Mays Tanzeinlage zu «Dancing Queen»

EU-Kommissionssprecher Margaritis Schinas wurde unterdessen zur Tanzeinlage von Premierministerin Theresa May zum Abba-Hit "Dancing Queen" beim Parteitag der britischen Konservativen befragt. Er erklärte: «Wir mögen ein kleines Tänzchen. Für einen Tango braucht es immer zwei. Wir sind froh, dass es das Lied "Dancing Queen" war und nicht "The Winner takes it all". Und, was soll ich sagen: "Breaking up is never easy".»

 

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