Brüssel  - Die EU-Kommission geht den nächsten Schritt im Kampf gegen Terrorpropaganda im Netz. «Der Rechtsstaat gilt online genauso wie offline», sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip am Donnerstag in Brüssel. Zusammen mit anderen Kommissaren präsentierte er Empfehlungen, wie die Verbreitung von Terrorpropaganda und anderer krimineller Inhalte bekämpft werden soll. Das deutsche Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass im Netz erntete erneut Kritik.

«Aber sie nutzen das Internet immer noch, um ihre giftige Propaganda zu verbreiten.»

Im Krieg gegen den sogenannten Islamischen Staat seien wichtige Fortschritte gegen die Terroristen erzielt worden, sagte EU-Sicherheitskommissar Julian King. «Aber sie nutzen das Internet immer noch, um ihre giftige Propaganda zu verbreiten.» Deshalb empfiehlt die Kommission unter anderem eine Ein-Stunden-Frist. Binnen dieser Zeit sollten digitale Plattformen wie Facebook oder Youtube gemeldete Propaganda löschen. Zudem müsse es automatische Mechanismen zum Erkennen gefährlicher Inhalte geben. So könne auch verhindert werden, dass bereits bekannte Inhalte erneut hochgeladen werden.

Es brauche einfache und transparente Regeln für das Melden illegaler Inhalte

Weitere Vorschläge der Brüsseler Behörde nehmen unter anderem Hassrede und die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern ins Visier. Es brauche einfache und transparente Regeln für das Melden illegaler Inhalte, für «vertrauenswürdige Hinweisgeber» solle es zudem ein Schnellverfahren geben. Größere Unternehmen sollten sich mit kleineren über bewährte Verfahren austauschen und diese zur Verfügung stellen. Bei Beweisen für eine schwere Straftat müsse eng mit den nationalen Behörden zusammengearbeitet werden.

Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Datenschutz müssten gewahrt bleiben.

Die Gefahr von Zensur sieht die Kommission in den neuen Vorschlägen nicht. Er wolle nicht, dass alle zweifelhaften Inhalte sofort gelöscht werden, sagte Ansip. Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Datenschutz müssten gewahrt bleiben. Die EU-Kommission erneuerte ihre Kritik am deutschen Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass im Netz. «Es ist ein anderer Ansatz, als wir ihn für den Rest Europas gewählt haben», sagte Justizkommissarin Vera Jourova. Weil Unternehmen in Deutschland Sanktionen befürchten müssten, würden sie im Zweifel eher löschen. «Das möchte ich nicht. Deshalb schlagen wir diesen freiwilligen Ansatz vor.»

Bei systematischen Verstößen gegen die Vorgaben sind Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen.

Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll dazu führen, dass Online-Netzwerke strafbare Inhalte schneller löschen. Bei systematischen Verstößen gegen die Vorgaben sind Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen. Nach Ansicht von Kritikern verleitet das Gesetz die Plattformbetreiber dazu, aus Angst vor Bußgeld grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen.Die Empfehlungen der EU-Kommission sind für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich. Die Kommissare kündigten am Donnerstag jedoch an, die Umsetzung der neuen Empfehlungen in den kommenden Monaten zu beobachten und auszuwerten. Dazu erwartet sie regelmäßige Berichte der Staaten und Unternehmen. Falls nötig, erwägt die Kommission weitere Maßnahmen - bis hin zu Rechtsvorschriften. Die Maßnahmen knüpfen an vorangegangene Vorschläge aus dem vergangenen Jahr an. Bislang haben sich Online-Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube freiwillig verpflichtet, stärker gegen Hasskriminalität vorzugehen und diese zügiger zu entfernen. Im Bereich der Hassrede werden laut Kommission mittlerweile 70 Prozent der gemeldeten Inhalte gelöscht.

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