Brüssel - Im Kampf gegen illegale Steuervorteile für multinationale Konzerne hat die EU-Kommission eine Regelung Luxemburgs für den Onlineversandhändler Amazon für unzulässig erklärt. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager forderte die Behörden des Landes am Mittwoch auf, rund 250 Millionen Euro plus Zinsen von dem US-Unternehmen zurückzufordern. Das Europageschäft des US-Konzerns hat in Luxemburg seinen Sitz.

Amazon habe über einen Zeitraum von acht Jahren nur ein Viertel der Steuern gezahlt, die lokale Unternehmen entrichten mussten, erklärte Vestager. Solche selektiven Steuervergünstigungen seien nach den EU-Beihilfevorschriften verboten.

Zugleich kündigte Vestager juristische Schritte gegen Irland vor dem Europäischen Gerichtshof an. Grund ist die seit mehr als ein Jahr anhaltende Weigerung des Landes, von dem US-Technologiekonzern Apple bis zu 13 Milliarden Euro plus Zinsen zurückzufordern. Wie Amazon in Luxemburg soll der iPhone-Hersteller in Irland von einem wettbewerbswidrigen Steuerdeal profitiert haben.

Luxemburg will eine Berufung prüfen

Amazon und Luxemburg wiesen die Vorwürfe umgehend zurück und kündigten an, eine Berufung gegen die EU-Entscheidung zu prüfen. «Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben», teilte das Unternehmen mit.

Die irische Regierung nannte die Kommissionsankündigung «extrem enttäuschend». Sie hat sich bereits vor längerem ebenso wie Apple an das EU-Gericht gewandt, um die Brüsseler Entscheidung zum Steuerdeal anzufechten.

Aus Sicht der EU-Kommission gewährte Irland dem Unternehmen zwischen 2003 und 2014 unerlaubte Vergünstigungen. Der Körperschafts-Steuersatz sei dabei im Jahr 2014 auf 0,005 Prozent gesunken.

Europapolitiker unterstützen das Vorgehen der EU-Kommission

Europapolitiker zeigten sich erfreut über das entschiedene Vorgehen der EU-Kommission. «Es ist richtig, dass die EU-Kommission Irland erinnert hat, dass die Eintreibung von Steuerforderungen gegenüber Unternehmen keine Kann-Bestimmung ist», kommentierte der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab.

«Die Entscheidung der EU-Kommission ist ein Erfolg für die Steuergerechtigkeit», meinte der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold. «Die massive Steuervermeidung von Amazon und anderer Konzerne trifft die Gerechtigkeit unserer Gesellschaften bis ins Mark.» Länder wie Luxemburg, Irland oder die Niederlande befeuerten zudem mit Sonderregelungen einen Steuerwettbewerb nach unten.

Der Linken-Abgeordnete Fabio De Masi forderte, das Beihilferecht zu reformieren, «um Strafen zu ermöglichen und die Erträge den geschädigten Staaten beziehungsweise dem EU-Haushalt zuzuführen.» Er erinnerte zudem daran, dass EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker zur Zeit des Amazon-Deals noch Ministerpräsident in Luxemburg war.

Juncker unter Kritik

Kritiker werfen Juncker seit langem vor, in seiner Zeit als Luxemburger Regierungschef (1995-2013) Steuervermeidungsmodelle für multinationale Unternehmen zumindest geduldet zu haben. Er weist diese Vorwürfe zurück.

Amazon hat seine Steuerpraxis mittlerweile geändert. Seit 2015 versteuert der Internet-Riese seine Erträge in einzelnen europäischen Ländern - darunter Deutschland und Italien.

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