Bei der Messung von Luftschadstoffen gelten aus Sicht der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof strenge Vorgaben zum Schutz der Anwohner. Bürger können ihrem Gutachten zufolge bei Gerichten überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind. Zudem soll schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen als Verstoß gegen EU-Vorgaben gelten - und nicht nur der Mittelwert mehrerer Messstationen.

Das Gutachten legte EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott am Donnerstag (28. Februar) zu einem Fall aus Belgien vor (Aktenzeichen C-723/17). Es ist noch nicht das Urteil - das wird der Gerichtshof erst in einigen Wochen oder Monaten fällen. Doch dürfte das Gutachten Beachtung in der Debatte über Diesel-Fahrverbote finden. Die Platzierung von Messstellen und die Spielräume bei der Einhaltung von Grenzwerten sind in Deutschland immer wieder Streitpunkt.

Die Deutsche Umwelthilfe reagierte denn auch prompt. «Wir freuen uns über diese deutliche Rückenstärkung», sagte DUH-Chef Jürgen Resch der Deutschen Presse-Agentur. Asthmatiker, Menschen mit Schäden der Lunge und vor allem Kinder bräuchten saubere Luft. «Wir müssen Gesundheitsschutz vor allem für solche besonders sensiblen und häufig vorerkrankten Mitmenschen betreiben», sagte Resch.

Belgische Behörden wurden auf Erstellung eines Luftqualitätsplans verklagt

Im vorliegenden Fall hatten Einwohner von Brüssel und eine Umweltorganisation belgische Behörden auf Erstellung eines ausreichenden Luftqualitätsplans und Einrichtung der nötigen Messstationen verklagt. Das zuständige Brüsseler Gericht hatte die Richter in Luxemburg um eine Auslegung des EU-Rechts gebeten, das Vorgaben für Schadstoffgrenzwerte und für die Messungen macht.

Es ging zum einen um die Frage, ob Bürger vor nationalen Gerichten überprüfen lassen können, ob Messstellen ordnungsgemäß eingerichtet wurden. Thema war zudem, wie bedeutsam die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen ist.

EuGH-Generalanwältin Kokott plädierte in ihren Schlussanträgen für eine strenge Auslegung des EU-Rechts. So soll es schon als Verstoß gegen die EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa gelten, wenn an einzelnen Messstellen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid, Feinstaub oder andere in der Richtlinie genannte Schadstoffe überschritten werden. Denn dort seien Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten.

Ziel der Richtlinie sei der Schutz von Leben und Gesundheit der Anwohner

Zudem hielt die Gutachterin fest, Messstellen müssten nach EU-Recht vor allem in Gebieten mit der höchsten Konzentration von Schadstoffen stehen, wo Menschen belastet werden könnten. Die Behörden hätten bei der Standortwahl zwar ein Ermessen. Das EU-Recht verlange jedoch eine richterliche Kontrolle. Ziel der Richtlinie sei der Schutz von Leben und Gesundheit der Anwohner.

Die EU-Kommission wollte das Gutachten nicht kommentieren. Eine Sprecherin unterstrich aber, dass die Mitgliedsstaaten nach den geltenden Regeln Spielräume bei den Standorten der Messstellen hätten. «Es gibt da Flexibilität.» Man werde das Urteil des EuGH abwarten. Weil in Deutschland an vielen Stellen Schadstoffwerte überschritten werden, wird immer wieder über Messungen gestritten. Zuletzt äußerte CSU-Chef Markus Söder Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft der Messwerte. Er sagte, es sei «wenig sinnvoll, wenn von einigen Messstationen mittels Hochrechnungen ein Gesamtwert für eine Stadt ermittelt wird».

Das Bundesumweltministerium vertritt zwar die Auffassung, die deutschen Messstellen entsprächen alle den Regeln. Wegen der hitzigen Debatte über Fahrverbote leitete das Ministerium aber dennoch eine Überprüfung des Messnetzes ein.

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