Es ist eine beispiellose, eine historische Krise - darüber zumindest scheinen die 27 EU-Staaten einig zu sein. Deutschlands Regierungschefin Angela Merkel nennt die Corona-Pandemie und ihre Folgen die größte Herausforderung in der Geschichte der Europäischen Union. Massenarbeitslosigkeit, Pleitewellen, soziales Elend, eine Spaltung der EU, all das scheint nicht ausgeschlossen.

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Entwicklung der Fallzahlen nach Überschreitung von 100 Fällen pro Land

Staatengemeinschaft will eine gemeinsame Antwort - aber noch weiß sie nicht wie. Bei einem Videogipfel haben Merkel und ihre EU-Kollegen erstmals über den Milliardenplan beraten, mit dem die EU-Kommission die europäische Wirtschaft wieder beleben und gleichzeitig modernisieren will. Aber es war wohl nicht mehr als ein Warmlaufen für beinharte Verhandlungen in den nächsten Wochen. «Die Brücken, die wir noch zu bauen haben, sind groß», sagte Merkel anschließend.

Worüber wird verhandelt?

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte Ende Mai ein Paket mit zwei Elementen vorgeschlagen: Gegen die Krise soll ein 750-Milliarden-Euro-Programm namens «Next Generation EU» helfen, das über Kredite finanziert werden soll. Dieser Wiederaufbauplan soll in den nächsten EU-Haushaltsrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 eingebettet werden, der ebenfalls noch nicht steht. Dafür schlägt von der Leyen einen Umfang von 1,1 Billionen Euro vor. Insgesamt geht es also um 1,85 Billionen Euro für die nächsten Jahre.

Wie soll das Geld verteilt werden?

Die Kommission will 500 Milliarden Euro als Zuschüsse an die Mitgliedsstaaten geben - das heißt, die Empfänger müssten dieses Geld nicht zurückzahlen. Weitere 250 Milliarden Euro sollen als Kredite vergeben werden können. Für den Großteil des Geldes hat die Kommission einen Verteilschlüssel mit dem Ziel erarbeitet, die von der Pandemie am schlimmsten getroffenen Staaten am meisten zu unterstützen. So sind allein 173 Milliarden Euro Zuschüsse und Kredite für Italien und 140 Milliarden Euro für Spanien vorgesehen. Deutschland käme auf 28,8 Milliarden Euro, nur als Zuschüsse, Frankreich auf knapp 39 Milliarden Euro.

Sind Auflagen geplant?

Ja. Um das Geld müssen sich die Staaten nach Vorstellungen der Kommission mit konkreten Plänen bewerben. Zudem sollen die Empfänger zusagen, sich an wirtschaftspolitische Empfehlungen der Kommission zu halten. Und das Geld soll so eingesetzt werden, dass übergeordnete EU-Ziele erreicht werden, nämlich Klimaschutz, Digitalisierung und die Modernisierung der Wirtschaft.

Worüber wird gestritten?

Über alle zentralen Punkte. Daran hat auch der erste Videogipfel wenig geändert, wie von der Leyen deutlich machte. Sie nannte als Knackpunkte: Umfang des Programms, die Aufteilung der Summen in Zuschüsse und Krediten, die Kriterien zur Verteilung der Mittel auf die Krisenstaaten sowie die Frage, ob die EU eigene neue Einnahmen aus Abgaben oder Steuern bekommen soll. EU-Ratschef Charles Michel sprach von «einem sich entwickelnden Konsens bei verschiedenen Punkten». Doch solle man die Schwierigkeiten nicht unterschätzen.

Einige Mitgliedsstaaten haben ein Problem mit der Grundidee, als Kredit aufgenommenes Geld als Zuschüsse zu verteilen. Denn das bedeutet, dass die 27 Staaten die Schulden gemeinsam über Jahrzehnte tilgen müssen. Einige wollen, dass das Geld schneller fließt als geplant, andere pochen auf rasche Rückzahlung der Schulden, nicht erst ab 2028 und bis 2058. Soweit zu dem 750-Milliarden-Plan, der für die EU etwas völlig Neues wäre. Hinzu kommen die üblichen Streitpunkte beim normalen Haushaltsrahmen, nämlich Umfang, Verteilung der Gelder und Beitragsrabatte.

Wer will was?

Die große Mehrheit der 27 kann nach Einschätzung von EU-Beamten mit dem Grundkonzept leben und hat nur Bedenken bei einzelnen Punkten. Einspruch gegen die Verteilung von Zuschüssen hatten schon vor Wochen die «vier Sparsamen» eingelegt, nämlich Österreich, Schweden, Dänemark und den Niederlanden. Finnland hat ebenfalls Bedenken, ebenso Ungarn. Wie strikt die Ablehnung ist, blieb nach dem Videogipfel offen. Österreichs Kanzler Sebastian Kurz bekräftigte aber, man trete für «günstige Kredite statt Zuschüsse» ein.

Wie ist die deutsche Position?

Bundeskanzlerin Merkel hatte schon vor der Kommission gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron einen eigenen Wiederaufbauplan im Umfang von 500 Milliarden Euro vorgelegt. Das Geld sollte ebenfalls über Schulden finanziert und ebenfalls als Zuschüsse verteilt werden. Dieses Grundprinzip hat Deutschland also akzeptiert. Öffentlich in Frage stellt Finanzminister Olaf Scholz den Umfang der Brüsseler Pläne: Er pocht auf eine Summe von 500 Milliarden statt 750 Milliarden Euro.

Und auch Merkel warf bei dem Gipfel etliche Fragen auf. So müsse noch die Datenbasis genauer geklärt werden, auf die sich die Zahlungen bezögen. Man sollte soweit wie möglich die Schäden mit einbeziehen, die durch die aktuelle Krise entstanden seien. Man müsse auch dafür sorgen, dass das Geld möglichst schnell abfließen könne. So müssen die Dauer von Genehmigungsverfahren nochmals überprüft werden, ebenso das Wettbewerbsrecht.

Welche Kosten kommen auf Deutschland zu?

Bei einer Summe von gemeinsam zu tilgenden Schulden von 500 Milliarden Euro wird der deutsche Anteil bei der Tilgung auf etwa 135 Milliarden Euro geschätzt. Grundlage der Berechnung ist der künftige deutsche Anteil am EU-Haushalt. Er dürfte im kommenden Jahr von rund 21 auf etwa 25 Prozent steigen. Hauptgrund dafür ist der Wegfall des Beitragszahlers Großbritannien nach dem Brexit.

Die Bundesregierung hat ausgerechnet, dass die jährlichen Zahlungen aus Berlin an Brüssel bei einer Umsetzung des Kommissionsvorschlags um 46 Prozent steigen könnten - ein Plus von 13 Milliarden auf 41 Milliarden Euro brutto - also abzüglich dessen, was an EU-Geldern nach Deutschland zurückfließt.

Wie schnell wird es einen Kompromiss geben?

Merkel hofft auf eine Einigung noch im Juli, aber das ist nicht sicher. EU-Ratschef Michel kündigte für Mitte Juli ein persönliches Treffen der Staats- und Regierungschefs in Brüssel an. Klar ist: Am Ende müssen alle 27 einer Lösung zustimmen, jeder hat ein Vetorecht.

Von Verena Schmitt-Roschmann und Ansgar Haase

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