Brüssel - Landwirte und Kleinbauern in Europa müssen nach dem Willen der EU-Kommission besser vor unfairer Behandlung durch große Handelskonzerne geschützt werden. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag legte die Behörde am Donnerstag in Brüssel vor. Unter anderem sollten Last-Minute-Stornierungen bei verderblichen Produkten untersagt werden. Auch deutlich verspätete Zahlungen sollen demnach nicht mehr erlaubt sein. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen den Plänen noch zustimmen. Von Handelsverbänden kam scharfe Kritik.

Kleine Betriebe und Höfe werden aus Sicht der EU-Kommission in Europa bei Verhandlungen zu oft von großen Abnehmern, Händlern und Supermarktketten benachteiligt. So werden etwa Verträge nachträglich einseitig geändert oder Bestellungen kurzfristig storniert. Für Landwirte in Europa entstehen dadurch Schätzungen zufolge Schäden in Höhe von knapp elf Milliarden Euro pro Jahr. Chancen, dagegen effektiv vorzugehen, gibt es nicht überall. In rund 20 EU-Staaten gibt es bereits nationale Regeln, sie unterscheiden sich aber zum Teil deutlich voneinander.

Faire Bedingungen für Bauern in der Lebensmittelkette

«Wenn wir wollen, dass unsere Bauern überleben, müssen wir dafür sorgen, dass sie in der Lebensmittelkette faire Bedingungen haben», sagte EU-Agrarkommissar Phil Hogan der Deutschen Presse-Agentur. Agrarbetriebe in Europa sind in den vergangenen Jahren zunehmend unter Druck geraten, unter anderem mussten sie mit Niedrigstpreisen bei Milchprodukten kämpfen. Seit Russland wegen der EU-Sanktionen in Folge der Ukraine-Krise 2014 ein Einfuhrverbot für europäische Landwirtschaftsprodukte verhängte, fehlt ihnen außerdem ein wichtiger Absatzmarkt.

Im Einzelnen will die EU-Kommission nun außerdem, dass einige Handelspraktiken nur dann erlaubt sind, wenn beide Seiten ihnen vorher klar zugestimmt haben: Dazu gehört, dass Käufer nicht verkaufte Lebensmittel an einen Lieferanten zurückschicken oder dass Lieferanten für die Werbung oder die Vermarktung von Lebensmitteln, die der Käufer verkauft, zahlen sollen. Die Regeln sollen für kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Angestellten und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro gelten. Höhere Preise für Verbraucher seien durch die Änderungen nicht zu befürchten, sagte Hogan. In den EU-Staaten, in denen es bereits ähnliche Regeln gebe, seien keine Anzeichen erkennbar, dass deshalb etwa Supermärkte ihre Preise erhöht hätten.

Kritik von der Unternehmensseite

Von Unternehmensseite kam deutliche Kritik an den Vorschlägen. Der Handelsverband Deutschland bezeichnete sie als «schädlich» und «überflüssig». «Unfaire Handelspraktiken sind schon heute verboten, entsprechendes Fehlverhalten wird in Deutschland sehr effektiv sanktioniert. Wir brauchen hierzulande keine zusätzlichen Vorschriften in diesem Bereich», sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

«Allein, weil ein Handelsunternehmen groß ist, verfügt es nicht automatisch über eine einseitige Marktmacht, und es verhält sich erst recht nicht per se unfair», sagte Genth weiter. Wenn die Händler nicht mehr so effektiv mit den Herstellern verhandeln könnten, belaste das am Ende die Verbraucher mit möglicherweise steigenden Preisen.

Unfaire Handelspraktiken als verbreitetes Phänomen

Der Markenverband bestätigt zwar unfaire Methoden im Handel, sieht den Lösungsansatz der EU-Kommission aber kritisch. «Unfaire Handelspraktiken sind in den Wertschöpfungsketten der Konsumgüter ein verbreitetes Phänomen», sagte Hauptgeschäftsführer Christian Köhler. «Der Bekämpfung dieser Praktiken trägt der Entwurf weder von den betroffenen Verhaltensweisen her, den abgedeckten Produktsegmenten noch den geschützten Unternehmen Rechnung. So schützt man weder die Vertragsfreiheit noch den Wettbewerb selbst, sondern verzerrt und gefährdet beides.»

Dem Deutschen Bauernverband gehen die Pläne aus Brüssel hingegen nicht weit genug. «Dieser Vorschlag ist ein wichtiger erster Schritt gegen unfaire Praktiken im Lebensmittelhandel», sagte Verbandspräsident Joachim Rukwied. «Diese Regeln müssen für die gesamte Lebensmittelbranche gelten und wirksam von den Kartellbehörden durchgesetzt werden.»

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